Additive ZQ Lernschwierigkeiten im Unterricht mit Schwerpunkt Trauma

Termine werden noch bekannt gegeben!

Anmeldungen ausschließlich online.

Menge

Kursleiterinnen und Kursleiter, die im Bereich Deutsch als Zweitsprache arbeiten, sind bei ihrer Lehrtätigkeit oft mit Lernschwierigkeiten der Zielgruppe konfrontiert. Oft kommt es zu Konzentrationsstörungen, Einschränkungen beim Lernen und zu Problemen in der sozialen Interaktion, es treten Konflikte auf.

Die Lernschwierigkeiten sind dabei oft auf schwierige Lebenswelten der Teilnehmenden oder erlebte Traumata während der Flucht aus dem Herkunftsland sowie Erfahrungen von physischer oder psychischer Gewalt zurückzuführen. Ein Teil der Betroffenen entwickelt Folgestörungen, die die Konzentration erschweren und das Lernen und die soziale Interaktion einschränken. Dies sind Herausforderungen, mit denen Lehrkräfte in ihrem Arbeitsalltag konfrontiert sind.

Auch die Migration oder Flucht an sich, ohne Traumatisierung, schaffen einen besonderen Erfahrungshintergrund für das Lernen, mit dem Lehrkräfte in ihrer Tätigkeit professionell und sicher umgehen müssen, um eine Integration der Kursteilnehmenden zu ermöglichen und Lernerfolge zu sichern. Zum professionellen Handeln der Lehrkräfte gehört dabei auch die Selbstfürsorge.

Die neu konzipierte additive Zusatzqualifizierung (ZQ) für Lehrkräfte "Lernschwierigkeiten im Unterricht mit Schwerpunkt Trauma" löst die im Jahr 2016 befristet eingeführte individuelle Förderung der Fortbildungen von Lehrkräften im Bereich "Arbeit mit traumatisierten Geflüchteten" ab.

Thematische Schwerpunkte:

  • Was ist ein Trauma und welche Auswirkungen hat eine Traumatisierung?
  • Wie kann man als Lehrkraft eine Traumatisierung erkennen?
  • Welche Folgen hat eine Traumatisierung?  Welche Auswirkungen auf den Unterricht kann es geben?
  • Wie kann der Unterricht so gestaltet werden, dass traumasensibel gearbeitet wird und wie können Lehrkräfte mit Lernschwierigkeiten, Konflikten und Krisensituationen besser umgehen?
  • Welche Maßnahmen der Selbstfürsorge und Möglichkeiten der kollegialen Beratung gibt es, damit Lehrkräfte sich selbst schützen und mit Stress und Konflikten besser umgehen können?

Weitere Informationen finden Sie auf der BAMF-Webseite: http://www.bamf.de/DE/Infothek/Lehrkraefte/AdditiveZusatzqualifizierungen/additive-zusatzqualifizierungen-node.html

Möglichkeit der Kostenerstattung:

Alle nach § 15 Abs. 1 IntV bzw. nach § 15 Abs. 2 IntV zugelassenen Integrations- wie auch alle zugelassenen Berufssprachkurslehrkräfte können auf ihren Antrag hin unter den auf der BAMF-Webseite  angeführten Voraussetzungen die ihnen von der ZQ-Einrichtung in Rechnung gestellten Kurskosten für die Zusatzqualifizierung rückerstattet bekommen (keine Erstattung von Hotel- und Reisekosten). Die Rückerstattung ist auf den Höchstbetrag von 400 € beschränkt.

Die Kostenerstattung ist an folgende Voraussetzungen gebunden:

  1. Eine zugelassene Lehrkraft muss innerhalb von 12 Monaten nach Ende der ZQ den Nachweis von mindestens 300 geleisteten UE in Integrationskursen nach § 43 AufenthG und/oder in Berufssprachkursen nach § 45a AufenthG erbringen. Das "Formular Bescheinigung des Kursträgers zum Nachweis der 300 UE" wird demnächst als Download auf der rechten Seite eingestellt.
  2. Lehrkräfte, die bereits die individuelle BAMF-Förderung für eine Fortbildung im Bereich "Arbeit mit traumatisierten Geflüchteten" erhalten haben, können diese für eine Teilnahme an der Zusatzqualifizierung "Lernschwierigkeiten im Unterricht mit Schwerpunkt Trauma" nicht mehr in Anspruch nehmen.
  3. Eine Rückerstattung kommt nur in den Fällen in Frage, in denen die Kosten nicht bereits von anderer Seite (z.B. BA, Jobcenter, Kursträger) übernommen worden sind.
LVVHSST_