

Wann? Jeweils 10.00 bis 17.00 Uhr
Wo? Geschäftsstelle des Landesverbandes der Volkshochschulen Sachsen-Anhalt e.V., Albrechtstraße 7, 39104 Magdeburg
Die Fortbildung findet an 2 Wochenenden statt. Der Preis für die Fortbildung bezieht sich auf beide Wochenenden.
Die ZQ umfasst 32 Unterrichtseinheiten (UE) Präsenzphase und 10 UE Selbstlernphase.
Kursleiterinnen und Kursleiter, die im Bereich Deutsch als Zweitsprache arbeiten, sind bei ihrer Lehrtätigkeit oft mit Lernschwierigkeiten der Zielgruppe konfrontiert. Oft kommt es zu Konzentrationsstörungen, Einschränkungen beim Lernen und zu Problemen in der sozialen Interaktion, es treten Konflikte auf.
Die Lernschwierigkeiten sind dabei oft auf schwierige Lebenswelten der Teilnehmenden oder erlebte Traumata während der Flucht aus dem Herkunftsland sowie Erfahrungen von physischer oder psychischer Gewalt zurückzuführen. Ein Teil der Betroffenen entwickelt Folgestörungen, die die Konzentration erschweren und das Lernen und die soziale Interaktion einschränken. Dies sind Herausforderungen, mit denen Lehrkräfte in ihrem Arbeitsalltag konfrontiert sind.
Auch die Migration oder Flucht an sich, ohne Traumatisierung, schaffen einen besonderen Erfahrungshintergrund für das Lernen, mit dem Lehrkräfte in ihrer Tätigkeit professionell und sicher umgehen müssen, um eine Integration der Kursteilnehmenden zu ermöglichen und Lernerfolge zu sichern. Zum professionellen Handeln der Lehrkräfte gehört dabei auch die Selbstfürsorge.
Die neu konzipierte additive Zusatzqualifizierung (ZQ) für Lehrkräfte "Lernschwierigkeiten im Unterricht mit Schwerpunkt Trauma" löst die im Jahr 2016 befristet eingeführte individuelle Förderung der Fortbildungen von Lehrkräften im Bereich "Arbeit mit traumatisierten Geflüchteten" ab.
Thematische Schwerpunkte:
Weitere Informationen finden Sie auf der BAMF-Webseite: http://www.bamf.de/DE/Infothek/Lehrkraefte/AdditiveZusatzqualifizierungen/additive-zusatzqualifizierungen-node.html
Möglichkeit der Kostenerstattung:
Alle nach § 15 Abs. 1 IntV bzw. nach § 15 Abs. 2 IntV zugelassenen Integrations- wie auch alle zugelassenen Berufssprachkurslehrkräfte können auf ihren Antrag hin unter den auf der BAMF-Webseite angeführten Voraussetzungen die ihnen von der ZQ-Einrichtung in Rechnung gestellten Kurskosten für die Zusatzqualifizierung rückerstattet bekommen (keine Erstattung von Hotel- und Reisekosten). Die Rückerstattung ist auf den Höchstbetrag von 400 € beschränkt.
Die Kostenerstattung ist an folgende Voraussetzungen gebunden: